Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Kunde,

wir werden uns alle Mühe geben, Ihren Auftrag zu Ihrer Zufriedenheit auszuführen. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Die ausführlichen Geschäftsbedingungen sorgen in Ihrem und unserem Interesse für klare Verhältnisse. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrem Auftrag erkennen Sie diese Bedingungen an.

  1. Gültigkeitsbereich

    Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Anderweitige besondere Abreden (bei oder nach Vertragsabschluß) werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsgültiger Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Kunden werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  2. Angebote

    Unsere Angebote sind nur bei Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen verbindlich. Mündliche, insbesondere telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer und Mißverständnisse hierbei nicht ausgeschlossen werden können.

  3. Versandaufträge

    Versand- und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absenden der Ware ab unserem Lager an den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber den dafür haftendem Unternehmen obliegt ausschließlich dem Besteller.

  4. Montage- und Reparaturaufträge, Notdiensteinsätze

    Der Anrufer gilt als Auftraggeber, es sei denn, daß er die Zahlungsverpflichtung eines Dritten nachweist. Der Auftraggeber ist Zahlungsverpflichteter. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages zusätzlich auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeiten und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
    Der Besitz und die Vorlage eines Schlüssels zur Nachahmung oder Öffnung von Wohnungen oder Autos entbindet uns von der Frage nach der Berechtigung. In Sonderfällen ist der Monteur berechtigt, Arbeiten nur nach Vorlage des Personalausweises auszuführen. Dies geschieht auch in Ihrem Interesse. Ausgebaute, defekte Schloßteile gehen aus Sicherheitsgründen in unseren Besitz über und werden vernichtet, um Dritten keine Studienobjekte für Schloßöffnungen zu verschaffen.

  5. Liefertermine

    Im Angebot genannte Liefertermine sind auf Grund unserer Erfahrung mit den Herstellern bzw. Zulieferern geschätzt. Genauere Liefertermine können wir Ihnen erst bei Auftragserteilung und völliger Klarstellung aller Einzelheiten nennen. Kommen wir jedoch in Leistungsverzug oder wird die Leistung aus bestimmten Gründen unmöglich, so kann der Käufer – im ersteren Fall jedoch nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – sich vom Vertrag lösen. Der Kunde kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit und/oder -bereitschaft des Kunden, so dürfen wir unsere Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie Sicherheit erbracht ist.

  6. Gewährleistung

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. die von uns ausgeführte Montage oder Reparatur zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

    1. Für Mängel der Lieferung / außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:
      a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher oder auch teilweiser gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
      b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrenübergang beträgt bei privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
      c) Versand- und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absenden der Ware ab unserem Lager an den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber den dafür haftendem Unternehmen obliegt ausschließlich dem Besteller.
    2. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
    3. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gem. den §§ 440,323,326 V. BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gem. § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
    4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung/Verschleiß und fehlerhafter Handhabung/Nutzung.
    5. Gibt der Auftraggeber uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
    6. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
    7. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
    8. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
    9. Ansprüche auf Schadenersatz sind der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Die Lieferungen und Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers. Soweit die Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des in das Bürgerliche Gesetzbuch eingearbeiteten Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
  8. Zahlungsbedingungen

    1. Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen sind ohne Abzug sofort zahlbar.
    2. Unsere Monteure sind zum sofortigen Inkasso verpflichtet, wie bei Auftragsannahme ausdrücklich vereinbart.
    3. Erfolgt entgegen dieser Vereinbarung sofortige Barzahlung nicht, werden Bearbeitungsgebühren von 26 € fällig, dazu Mahngebühren und Verzugszinsen gem. Ziff. 6.
    4. Für Firmen und Großabnehmer kann in Sonderfällen ab 80 € Auftragssumme ein Zahlungsziel von 14 Tagen vereinbart werden. Die Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
    5. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit sie anfällt, im Preis enthalten.
    6. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern, es sei denn, der Auftragnehmer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz bzw. der Auftraggeber weist eine niedrigere Zinsbelastung nach.
    7. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    8. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
  9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit

    Sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.

    1. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    2. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
    4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    6. Die Guett Dern Fachbetrieb für Sicherheit GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln, Tel. 0221 / 2022-210, Fax 0221 / 2022-404, E-Mail: info@hwk-koeln.de, Webseite: www.hwk-koeln.de verhandelt werden.

Guett Dern

Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

Mehr über uns und unsere Produkte können Sie telefonisch erfragen, oder Sie nutzen alternativ das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

Biesterfeldstraße 1, 50829 Köln
Tel.: 0221 58 88 0
E-Mail: info@guett-dern.de

BERATUNGSTERMIN

*“ zeigt erforderliche Felder an

Name*
Datum
Zeit
:
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.